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Schauen Sie bei uns vorbei!

Verschaffen Sie sich selbst einen Eindruck von unseren Räumlichkeiten und kommen Sie vorbei. Sie finden in unmittelbarer Nähe zu unserer Praxis ausreichend Parkflächen, die Sie kostenlos (mit Parkscheibe 2h) nutzen können.

Anschrift

Lindenhof-Reha
Hamburger Straße 28
24558 Henstedt-Ulzburg

Kontakt

Info@lindenhof-reha.de
Telefon: 04193 – 888 30 3
Telefax: 04193 – 888 46 9

Terminvereinbarung

So erreichen Sie uns für Termine
Mo – Do: 8:00 – 18:00 Uhr
Fr: 8:00 – 15:00 Uhr

Wichtige Hinweise

Zu Heilmittelverordnungen – Rezeptgebühren – Termine & Absagen

Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)

Bitte bringen Sie Ihre vom Arzt erstellte Verordnung zum ersten Termin mit.
Wir sind verpflichtet, die vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung (Rezept) auf Richtigkeit, der gültigen Heilmittelrichtlinien zu prüfen.
Ein Rezept, dass nicht den Vorgaben entspricht, wird von den Krankenkassen nicht anerkannt und, die von uns durchgeführten Behandlungen, werden nicht erstattet.
Deshalb müssen alle Verordnungen (Rezepte), die nicht den Vorgaben entsprechen, vor Behandlung, von der Arztpraxis geändert werden.

Rezeptgebühren

(gesetzliche Zuzahlung)

Für die Heilmittelbehandlung ist von Ihnen eine Zuzahlung für das Rezept zu zahlen. Diese Zuzahlung ist zum Beginn der Behandlungsserie in der Praxis zu entrichten. Sollten Sie eine gültige Zuzahlungsbefreiung von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, so bitten wir Sie, diese zum ersten Termin mitzubringen.
Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Auch Patient*innen mit Verordnungen von Berufsgenossenschaften (BG) sind ebenfalls von einer Zuzahlung befreit.

Termine und Terminabsagen

Wenn Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung (Rezept) erhalten haben, dann muss die
Behandlung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. Dies gilt nicht, wenn der Arzt auf der
Verordnung in der Rubrik „dringlicher Behandlungsbedarf“ ein Kreuz gesetzt hat. Dann muss
innerhalb von 14 Tagen mit der Therapie begonnen werden.

Verordnungen mit 6 Behandlungseinheiten müssen innerhalb von 3 Monaten, Verordnungen mit mehr als 6 Behandlungseinheiten müssen innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir Sie, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Nur so ist es möglich, diesen Termin anderweitig zu vergeben. Bei nicht erfolgter Absage sind wir gezwungen, Ihnen den ausgefallenen Termin privat in Rechnung zu stellen.

Jetzt Termin vereinbaren

Bitte füllen Sie das folgende Formular aus, um einen Termin mit uns zu vereinbaren. Wir werden Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und Ihnen den passenden Termin bestätigen.

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